Behandlungen

Unsere Leistungen

 

Versiegelungen an Milchzähnen und bleibenden Zähnen

Einziehungen und Rillen (Fissuren) in Backenzähnen sind besonders schwierig zu reinigen. Deshalb entwickelt sich hier häufig Karies. Um das von vornherein zu vermeiden ist es sinnvoll, diese gefährlichen Fissuren zu entschärfen, indem man den kariesfreien Zahn gründlich reinigt und nach einer Vorbehandlung diese Rillen mit Schutzlack auffüllt. Dieser Vorgang erfolgt trocken und absolut schmerzfrei. So ist der Zahn leichter zu putzen und das Kariesrisiko sinkt. Auch an Milchbackenzähnen sind häufig Versiegelungen sinnvoll, wenn tiefe Fissuren und hohes Kariesrisiko vorliegen. So kann ansteckende Karies bis zum natürlichen Ausfallen der Milchzähne oft vermieden werden. An bleibenden Backenzähnen (Molaren) ist die Versiegelung Kassenleistung, an Milchbackenzähnen ist eine Eigenleistung erforderlich.

 

Füllungen mit hochmodernen Werkstoffen

Füllungsmaterialien gibt es viele, nicht jedes eignet sich für jeden Zweck.

» Amalgam ist ein altes, metallfarbenes Material mit Quecksilbergehalt und deswegen in der Kinderzahnheilkunde aus gesundheitlichen Gründen nicht verwendbar.

» Zementfüllungen sind nicht zahnfarben und haben nur begrenzte Haltbarkeit. Deshalb werden sie besonders bei Milchzähnen verwendet, die in absehbarer Zeit natürlicherweise ausfallen.

» Komposit (oder Kunststoff) ist das modernste Material. Es wird mit Klebesystemen (Adhäsiv) am Zahn so verankert, dass ein dauerhafter Verbund entsteht. Das Material wird meist in mehreren Schichten aufgetragen. In Kombination mit der hervorragenden Ästhetik eignet sich Komposit für Frontzähne und Seitenzähne, sowohl im Milchgebiss als auch im bleibenden Gebiss. Mit dieser perfekten Wiederherstellung muss ein Zahn meist nur einmal behandelt werden. Die Kosten für Kunststofffüllungen werden von der Kasse nur zum Teil übernommen.

 

Milchzahnkronen zur Rettung von Milchzähnen mit tiefer Karies

Auch ein tief zerstörter Milchzahn kann gerettet werden, solange die Karies noch keine Entzündung im Knochen verursacht hat und der Zahn eine stabile Basis bietet. Sollte die Karies bis zum Nerv eines Milchzahns vorgedrungen sein, wird der Nerv entfernt, so dass der Zahn keine Schmerzen mehr verursachen kann. Der entstandene Hohlraum wird mit Zement aufgefüllt, so dass der Milchzahn danach mit einer individuell angepassten Krone aus chirurgischem Edelstahl wiederhergestellt wird. Die Krone wird fest mit dem Zahn verklebt, so dass Kauleistung und Platzhalterfunktion bis zum natürlichen Ausfallen des Milchzahns erhalten werden. Nach dem Einsetzen kann solch eine Krone noch wenige Tage an den Nachbarzähnen ein Druckgefühl verursachen, das von alleine wieder verschwindet. Wird wahlweise als Prinzessinenkrönchen oder Piratenzahn bezeichnet.

 

Anfertigung von Platzhalterspangen und Kinderprothesen

Milchzähne dienen auch als Platzhalter für die nachfolgenden Zähne. Wenn frühzeitig Milchzähne verloren gehen, kann es besonders an den Backenzähnen zu Platzproblemen kommen. Das wirkt sich auf Zahnstellung und Entwicklung des gesamten Kauorgans aus. Damit es gar nicht erst so weit kommt, wird bei frühem Milchzahnverlust eine herausnehmbare Platzhalterspange empfohlen. Dafür stehen eigene Farben und schöne Designs zum Aussuchen für die Kinder bereit. Diese Spangen werden nachts getragen und ermöglichen durch regelmäßiges Anpassen ein platzgerechtes Durchbrechen der bleibenden Zähne.

 

Kassenleistungen

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
In unserer Praxis für Kinderzahnheilkunde haben Sie stets die Möglichkeit, Ihr Kind ohne private Zuzahlungen behandeln zu lassen: Eine sogenannte Basisversorgung wird in vollem Maße von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

 

Füllungen: Wir verwenden für Zahnfüllungen das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommene Glasionomerzement; der Werkstoff ist nicht gänzlich zahnfarben und härtet von alleine chemisch aus.

 

Kronen: Silberfarbene vorgefertigte Kinderkronen werden in vollem Umfang von der Krankenkasse übernommen.

 

Narkose: Bei sehr ängstlichen Kindern oder bei Patienten mit großem Behandlungsbedarf übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in Vollnarkose bis zum Alter von 12 Jahren. Bei Kindern bzw. Jugendlichen über 12 Jahren erstattet die Krankenkasse in bestimmten Fällen ebenfalls die Kosten.

 

Prophylaxe: Bei Kindern ab 6 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zweimal im Jahr sog. Individualprophylaxe-Leistungen:

• Erstellen eines Mundhygienestatus: dabei wird der Zahnbelag mit einer Färbeflüssigkeit sichtbar gemacht und den Kindern die Schwachpunkte ihrer häuslichen Zahnpflege veranschaulicht.

• Das Einüben der richtigen Zahnputztechnik und Mundgesundheitsaufklärung sowie Beratung über zusätzliche Fluoridierungsmaßnahmen zuhause.

• Versiegelung kariesfreier Zahnfissuren („Rillen auf der Kaufläche“) an den bleibenden Backenzähnen. Durch das Auftragen eines dünnflüssigen Kunststofflackes werden die Stellen des Zahnes geschützt, die besonders anfällig sind für Karies.

• In der Kinderzahnheilkunde gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, die hochwertiger sind, als es einer Basisversorgung entspricht. Vor jeder Behandlung in unserer Praxis klären wir Sie individuell über die verschiedenen Alternativen auf, und Sie entscheiden, welche Versorgung Sie für Ihr Kind wählen